Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern zwischen beiden Parteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde, regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen die vertraglichen Pflichten
des Heilpraktikers und des Patienten.

I Behandlungskosten, Honorar und Sonderkonditionen

  1. Es wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Wenn Sie privat, beihilfe- oder zusatzversichert sind, sind die Behandlungskosten je nach Versicherungstarif erstattungsfähig.
    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
    Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Behandlungskosten.

    Dieses Gebührenverzeichnis (unverändert seit 1985) ist – anders als das ärztliche – keine amtliche Gebührenordnung. Deshalb wird es auch nicht regelmäßig an die realen, aktuellen Kosten angeglichen. Um kostendeckend zu kalkulieren sind Heilpraktiker in den meisten Fällen darauf angewiesen, ihre Honorare mit den Patienten frei zu vereinbaren.
  2. Es gelten die aktuellen Preise der Internetpräsenz von Markus Hesse
  3. Eine telefonische Erstberatung ist für Sie stets kostenfrei.
  4. Honorar:
    Richte sich nach Länge und Art der Behandlung
Kurze Nachfrage kostenfrei
Erstgespräch und Aufnahmeuntersuchung
(30 – 60 Minuten)
40,- bis 80,-€
Beratung
(30 Minuten)
40,-€
30 Minuten Termin 40,-€
60 Minuten Termin 80,-€

Zusatzkosten entstehen u.a. bei Massagen mit hochwertigen Ölen, Material wie z.B. beim Tapen oder beim Bio Scan.

5. Mit Änderung der Preise der Internetpräsenz verlieren alte Preise Ihre Gültigkeit.

II Rechnung und Umsatzsteuer

  1. Nach der Behandlung erhalten Sie auf Wunsch eine Rechnung mit detaillierter Aufstellung und Diagnose oder Quittung
  2. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

III Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Das Honorar ist ohne Abzug, direkt nach jeder Behandlung in bar zu entrichten.
  2. Nach vorheriger Absprache ist die Zahlung auf Rechnung möglich.
    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Rechnungsbetrag entsprechend zu verzinsen.

IV Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht rechtzeitig, 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden.